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Hier bieten wir Infos für Vereine, die gerne auch ein Schutzkonzept erstellen möchten: PsG für Vereine.

Der Bayerische Badminton-Verband (BBV) hat sich zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vor Misshandlung und sexualisierter Gewalt, sowie vor Diskriminierung aller Art verpflichtet.

Was ist sexualisierte Gewalt?

Sexualisierte Gewalt ist jede sexuelle Handlung, egal ob körperlich oder verbal, die gegen den Willen der betroffenen Person vorgenommen wird.

Sie fängt bereits bei unangenehmem Anglotzen, dem „zufälligen“ Grabschen an den Hintern oder derben Anmachsprüchen an, geht über das gemeinsame Anschauen von Pornos bis zu sexuellen körperlichen Handlungen.

Entscheidend sind,

  • das Empfinden der betroffenen Person – Wie fühlt sich die Situation an? Unangenehm? Geht sie zu weit?
  • die Absicht – Warum macht die Person das? Ein tröstendes Streicheln über den Rücken ist etwas anderes als ein Streicheln zur Befriedigung von sexuellen Bedürfnissen oder Macht.
  • Geheimhaltung – Will die Person ein Geheimnis daraus machen?
  • das in der Gruppe übliche Verhalten – Ist es in der Gruppe üblich, dass man sich beispielsweise gemeinsam umzieht?

Dabei gilt: Selbst wenn etwas üblich ist, es sich aber unangenehm anfühlt, hat jede*r das Recht sich ohne die Angabe von Gründen aus einer Situation herausziehen, wenn sie einem zu weit geht.

Eine besondere Machtposition, wie sie z.B. zwischen Trainer*in bzw. Betreuer*in und Athlet*in oder zwischen Erwachsenen und Kindern besteht, bietet ein erhöhtes Gefährdungsrisiko.

Der*die Täter*in ist meist nicht der fremde Mann, der hinter einer Hecke lauert. Im Gegenteil kommen die meisten Täter*innen aus dem sozialen Nahbereich: Verwandte, Bekannte und andere vertraute Personen. Nach außen wirken Täter*innen oft sympathisch und wie sozial engagierte Personen, denen man eine solche Tat nicht zutraut.

Sexualisierte Gewalt kann aber auch zwischen Kindern und Jugendlichen ausgeübt werden.

In der Gruppe können auch unbeabsichtigte Grenzverletzungen vorkommen – zumal Grenzen individuell und unterschiedlich sind. Solche unbeabsichtigten Grenzverletzungen lassen sich durch Achtsamkeit und Einfühlungsvermögen vermeiden oder erkennen und durch eine Entschuldigung korrigieren.

Sexualisierte Gewalt ist oft kein einmaliger Vorfall. Meist handelt es sich um Wiederholungstaten. Die Taten sind häufig geplant und werden bewusst herbeigeführt. Dabei steht bei den Täter*innen meistens nicht die sexuelle Befriedigung, sondern die Ausübung von Macht im Vordergrund.

Täter*innen gehen in der Regel so vor, dass sie durch sogenannte vorbereitende, also nicht justiziable Maßnahmen herauszufinden versuchen, ob ein potentielles Opfer Abwehrhaltungen einnimmt oder nicht. Wenn diese Abwehrhaltungen ausbleiben, dann beginnen in der Regel gravierendere Grenzverletzungen, die eventuell sogar schon justiziabel im Sinne des Strafgesetzbuches sind (sexuelle Gewalt). Wichtig ist, dass diese Übergriffe im rechtlichen „Graubereich“ durch eine umfassende und transparente Präventionsarbeit und eine enttabuisierte Verbands- bzw. Vereinskultur deutlich verringert werden können.

Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt

Vorbeugende Maßnahmen, die dafür sorgen, dass das befürchtete Ergebnis nicht eintritt, nennt man präventive Maßnahmen. Dieser Bereich ist also der deutlich wichtigere Bereich beim Thema „sexualisierte Gewalt“, denn das Ziel ist es, dass es erst gar nicht zu Übergriffen kommt.

Prävention sexualisierter Gewalt umfasst die Sensibilisierung, Qualifizierung und Beratung aller Mitglieder und Mitarbeiter*innen des BBV.

Wichtig ist dabei ein offener Umgang mit diesem Thema (Enttabuisierung). Ziel ist die Schaffung einer Kultur der Aufmerksamkeit und des Hinschauens, um potentielle Täter*innen  abzuschrecken. Dabei soll natürlich keine Atmosphäre des Misstrauens und der Verdächtigung entstehen.

Wichtig sind z.B. folgende Fragen:

  • Welche Strategien setzen Täter*innen ein, um sexuelle Gewalt zu planen und zu verüben?
  • Welche Gegebenheiten könnte ein Täter oder eine Täterin in unserer Einrichtung bzw. in unserer Organisation ausnutzen?
  • An wen wende ich mich im Falle eines Verdachts?
  • Wie sieht ein Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus, der ihre individuellen Grenzen achtet?
  • Und wie kann ich mich selbst vor falschem Verdacht schützen?

Mit all diesen Fragen beschäftigt sich das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt. Hierbei handelt es sich um ein „lebendes“ Dokument, das laufend weiter gepflegt werden soll.

Die Umsetzung des Schutzkonzepts umfasst diverse Themen:

    Der Verbandstag 2021 hat die Aufgaben des BBV ergänzt um „die Förderung von Maßnahmen gegen Rassismus, Extremismus und jegliche Art von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist“.

    Ihr findet hier mehr Informationen zu