Alle ausländischen Spieler*innen erhalten ohne Einschränkung eine Spielerlaubnis für die Saison 2022/2023.
Der BBV verzichtet auf die bisher notwendige Bestätigung nach §19 Absatz 1 der BBV-SpO.
Spieler*innen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und gemäß der jährlichen DBV-Vorgabe eine gleichzeitige Spielberechtigung im DBV und ihrem Herkunftsverband nicht haben dürfen, kann aber nach §19 Absatz 1 der BBV-SpO eine Spielberechtigung erteilt werden, wenn sie eine Bestätigung ihre Nationalverbandes vorlegen, wonach die dortige Spielberechtigung erloschen ist.
Für welche Länder die Vorlage einer solchen Bestätigung erforderlich ist, hat der DBV nach §4 Absatz 7 der DBV-SpO den Landesverbänden bis zum 15.01. eines Jahres für die darauf folgende Saison verbindlich mitzuteilen.
Da bis zum 15.01.2022 (nicht einmal bis heute) eine solche Liste erstellt und den Landesverbänden zugestellt wurde, fordert der Bayerische Badminton-Verband e.V. bei einem Wechsel eines*r ausländischen Spielers*in – ganz gleich aus welchem Herkunftsverband – für die Saison 2022/23 zu einem BBV-Verein keine Bestätigung des Herkunftsverbandes mehr.
Dieter Sichert
BBV-Sportwart