Die aktuelle 15. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist bis einschließlich 02. April 2022 gültig. Diese ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15
Die folgende Grafik des BLSV stellt die geltenden Regelungen übersichtlich dar:
Grafik des BLSV
Welche Zugangsregelungen für die Sportstätten gelten, soll die folgende Tabelle des BLSV verdeutlichen:
Tabelle des BLSV
Weitere Informationen über die Corona-Pandemie findet ihr wie immer auf der Website des BLSV. Bleibt gesund!