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Die aktuelle 15. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist bis einschließlich 02. April 2022 gültig. Diese ist unter folgendem Link abrufbar:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15

Die folgende Grafik des BLSV stellt die geltenden Regelungen übersichtlich dar:

Grafik des BLSV

Welche Zugangsregelungen für die Sportstätten gelten, soll die folgende Tabelle des BLSV verdeutlichen:


Tabelle des BLSV

Weitere Informationen über die Corona-Pandemie findet ihr wie immer auf der Website des BLSV. Bleibt gesund!

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