Archive

Der Bayerische Ministerrat hat beschlossen, dass die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 19. März 2022 verlängert wird.

Das gilt für den Sportbetrieb:

 

Grafik des BLSV

Weitere Informationen gibt es beim BLSV unter https://www.blsv.de/startseite/service/news/coronavirus/

Bleiben Sie gesund!

Kategorien: CoronaTop