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Der Bayerische Ministerrat hat beschlossen, dass die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 9. Februar 2022 verlängert wird.

Das gilt für den Sportbetrieb:

Grafik des BLSV

Neu ist, dass der regionale Hotspot-Lockdown bis 28. Januar 2022 keine Anwendung findet. Weitere Informationen gibt es beim BLSV unter https://www.blsv.de/startseite/service/news/coronavirus/

Bleiben Sie gesund!

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