Die Corona-Ampel in Bayern steht auf Rot. Damit gilt für (Sport-)Veranstaltungen die 2G-Regel. Weitere Informationen finden Sie bei den aktualisierten Handlungsempfehlungen des BLSV:
https://www.blsv.de/startseite/service/news/coronavirus/
Die Regelungen für die Corona-Ampel (Grafik: BLSV)
Dabei gilt eine 2G-Übergangsregelung für Jugendliche. Ungeimpfte Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und siebzehn Jahren dürfen in Bayern bei der Warnstufe “Rot” auch weiterhin am Sporttraining und an Theater- und Musikproben teilnehmen. Dies sagte Ministerpräsident Markus Söder nach einer Kabinettssitzung in München. Die Staatsregierung bleibt aber dabei, dass bei vielen Freizeit-, Kultur- und Sportangeboten (z.B. Discos oder der Besuch im Fußballstadion) weiterhin für alle ab zwölf die 2G-Regel gilt – Zutritt haben also nur geimpfte oder genesene Personen. Dies werde bis zum Ende des Jahres gelten.
Bezüglich des BBV-Spielbetriebs gelten weiterhin die bisher veröffentlichten Regelungen:
Eine Verlegung einer angesetzten Begegnung auf einen späteren Zeitpunkt ist demnach in folgenden zwei Fällen möglich:
- Im Falle einer kompletten Hallensperrung durch die Stadt oder Gemeinde
- Wenn in einer Mannschaft mindestens d r e i als Stammspieler*innen Gemeldete coronaerkrankt sind oder sich zum Zeitpunkt des Spieles in Quarantäne befinden. Bei Vereinen mit nur einer Mannschaft gilt dies für drei Coronafälle der ersten sechs Herren und vier Damen.
Diese Verlegungsmöglichkeiten bestehen nur dann, wenn der Verein bzw. die Mannschaft und die Spieler*innen daran nichts ändern können. Ein solcher Sachverhalt liegt für den Fall einer Nichtimpfung nicht vor, da diese Personen jederzeit die Möglichkeiten hatten, bzw. haben dies zu ändern, indem sie sich impfen lassen. Eine besondere Regelung bezüglich der Behandlung von Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können / dürfen, erfolgt nicht.