Die Bedingungen ( z.B. 2G oder 3G ) die für den Hallenzutritt von Spielerinnen und Spielern zu einem Mannschaftswettkampf gelten, bestimmt der Träger der Halle ( Stadt, Gemeinde, Landkreis ) in dem die Halle liegt.
Bei Sporthallen, die sich im Eigentum von Privaten, Vereinen oder Firmen befinden entscheiden d i e s e über die geltenden Bedingungen.
Diese Bedingungen müssen für die Spieler der Heim- wie Gastmannschaften gleichermaßen gelten. Bei Nachfrage sind sie vom Heimverein zu belegen.
Dieter Sichert
BBV-Sportwart