Archive

Die Bedingungen ( z.B. 2G oder 3G ) die für den Hallenzutritt von Spielerinnen und Spielern zu einem Mannschaftswettkampf gelten, bestimmt der Träger der Halle ( Stadt, Gemeinde, Landkreis ) in dem die Halle liegt.

Bei Sporthallen, die sich im Eigentum von Privaten, Vereinen oder Firmen befinden entscheiden d i e s e  über die geltenden Bedingungen.

Diese Bedingungen müssen für die Spieler der Heim- wie Gastmannschaften gleichermaßen gelten. Bei Nachfrage sind sie vom Heimverein zu belegen.

Dieter  Sichert

BBV-Sportwart