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Bund und Länder haben sich auf neue Testpflichten zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland geeinigt. Seit dem 23. August 2021 gilt die 3G-Regel – geimpft, genesen oder getestet – bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr.

Seit dem 23. August 2021 gilt die aktualisierte Bayerische Infektionsschutzverordnung. Ungeimpfte müssen demnach für Veranstaltungen in Innenräumen ein negatives Testergebnis vorlegen, insofern die 7-Tage-Inzidenz bei 35 liegt oder diesen Wer überschreitet. Ausgenommen von dieser Regel sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr sowie Schülerinnen und Schüler. Die 3G-Regel bedeutet konkret, dass nicht vollständig geimpfte Personen in vielen Situationen entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen müssen. Auch ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht vorgenommener Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) ist maximal 24 Stunden zulässig. Negative Testergebnisse werden damit zur Voraussetzung für den Zugang zu beispielsweise Krankenhäusern oder der Innengastronomie. Gleiches gilt für den Sport im Innenbereich und somit auch für Badminton (Quelle).

Was heißt das konkret für den Badmintonsport in Bayern?

Die Sportausübung ist unter Beachtung der folgenden Absätze zulässig (§12 der Bayerischen Infektionsschutzverordnung):

  1. In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr ist Sport in geschlossenen Räumen nur mit Testnachweis nach Maßgabe von § 4 erlaubt; unter freiem Himmel ist die Sportausübung ohne Testnachweis gestattet.
  2. In Landkreisen oder kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 35 unterschritten wird, ist Sport ohne Testnachweis gestattet.

Grafik des BLSV

Impfempfehlung des BBV

Impfen lautet unsere Devise, wenn wir einen weiteren Lockdown verhindern wollen. Deswegen wollen wir euch nochmal herzlichst bitten, bei euren Vereinen für die Beteiligung an der Impfkampagne „Impfen to go“ des Freistaats zu werben. Im Hinblick auf eine unterbrechungsfreie Saison und die Gesundheit aller Spieler*innen empfiehlt der BBV die Corona-Impfung. Für den bayerischen Badmintonsport wäre es von Vorteil, wenn die Impfquote möglichst hoch ist. Ein durchgängiges 3G wird es kaum geben und selbst dann ist davon auszugehen, dass die Inzidenz über 35 liegt, sich also alle, die am Trainings- oder Wettkampfbetrieb teilnehmen wollen, auf eigene Kosten testen müssen. Aus diesem Grund ist ein Termin zur Erstimpfung so früh wie möglich sinnvoll, um eine Chance auf vollen Impfschutz bis zum 11. Oktober 2021 zu haben, wenn die kostenlosen Tests auslaufen.

Hier gelangen Sie zu dem Update des BLSV: BLSV_Corona_Update

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