Seit dem 10. Mai 2021 gibt es einige Lockerungen für den Sport – stabile Inzidenzwerte unter 100 vorausgesetzt. Dadurch kann der (Air)Badmintonsport als kontaktfreie Sportart wieder in Hallen und auf Sportplätzen stattfinden.
Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass bei einer stabilen Inzidenz unter 100 gemäß § 27 Abs.1 weitere Öffnungsschritte für den Sport möglich sind. Der Badmintonsport zählt als kontaktfreie Sportart. Auch das Doppelspiel zählt als kontaktfrei. Nach unserer (BBV) Auslegung der aktuellen Bestimmungen gilt die Abstandsregel nur außerhalb des Spielfeldes. Doppelspiel ist somit erlaubt. ABER: Leider wird die Auslegung dieser Regeln bayernweit unterschiedlich gehandhabt. Wichtig ist, dass die zuständige Behörde, die für die Halle zuständig ist, über die Auslegung der Regeln entscheidet.
Es gelten die in § 10 Abs. 1 der 12. BayIfSMV geregelten Gruppengrößen. Training ohne Begrenzung der Personenzahl ist nach den derzeit geltenden Vorschriften nicht möglich. Lediglich für geimpfte und genesen Personen finden die Kontaktbeschränkungen keine Anwendung (vgl. § 1a Abs. 3 Satz 1 der 12. BayIfSMV).
Das gilt bei einer Inzidenz unter 100
Sind in einer Stadt oder in einem Landkreis die Inzidenzwerte stabil unter 100, ist kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich wieder möglich. Alle Beteiligten benötigen jedoch ein negatives Testergebnis. Für geimpfte oder genesene Personen gelten die Vorschriften des §1a der 12, BaylfSMV.
Das gilt bei einer Inzidenz unter 50
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50, ist kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport unter freiem Himmel auch ohne Testergebnis möglich.
Die Vorgaben des Rahmenhygienekonzeptes für den Sport sind zwingend zu beachten. Die näheren Vorschriften finden Sie hier: „https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-309/“
Unabhängig davon bleibt weiterhin der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
In dieser Grafik hat der BLSV die aktuell geltenden Regelungen nochmals übersichtlich zusammengefasst:
Grafik des BLSV
Über aktuelle Entwicklungen werden wir Sie zeitnah informieren. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit, auf diese Informationsangebote zurückzugreifen:
https://www.bayern.de/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/
https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/lage/index.php
https://www.blsv.de/startseite/service/news/coronavirus/
https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php