Aufgrund sehr hoher Verwaltungsaufgaben im BBV wurde – auf Vorschlag des BBV Vorstandes – vom BBV Beirat am 26.09.2020 beschlossen, die Zahlungsweise der Vereine ab sofort auf das SEPA Lastschriftverfahren als Standardverfahren umzustellen.
Dieses Verfahren spart unserer Geschäftsstelle und den beteiligten Vereinen einen erheblichen Aufwand in der Zahlungs- & Buchungsabwicklung und wird für die BBV Jahresrechnung 2020 (voraussichtlich Anfang November 2020) erstmals Anwendung finden.
Bislang haben bereits 41 % der Mitgliedsvereine ihr SEPA-Mandat zugesendet.
Wir bitten alle Vereine, die es noch nicht übersandt haben, dies zeitnah zu erledigen.
SEPA Mandatsvorlage zum Herunterladen
Die Geschäftsstelle hat bereits alle eingegangenen Mandate in die nu-Vereinsverwaltung eingepflegt und dabei sowohl die Zahlungsmethode Lastschrift wie auch die Bankdaten hinterlegt. Sofern dies in Ihrem Verein noch nicht der Fall ist, wissen Sie, dass uns noch kein SEPA-Mandat Ihres Vereins vorliegt.
Da es ggf. auch Vereine geben wird, die dem SEPA-Lastschriftverfahren aus vereinseigenen Gründen nicht zustimmen wollen oder auch können, hat der Beirat beschlossen, dieses Verfahren nicht als einzige Zahlungsmethode zu akzeptieren. Aus diesem Grund wird auch die Rechnungsstellung weiterhin zur Verfügung stehen.
Um jedoch die Mehraufwände bei ggf. gewünschten Rechnungsstellungen zu decken hat der BBV Vorstand am 20.03.2020 einen Gebührenbetrag von 10,00 € pro Rechnungsstellung beschlossen. Wir bitten hier um Ihr Verständnis.
Wir bitten Sie nun (sofern noch nicht geschehen) die angehängte SEPA Mandatsvorlage zeitnah auszufüllen, zu unterzeichnen und uns als Scan zurück zu senden. Als Ihre Mandatsnummer tragen Sie bitte Ihre BBV-Vereins-Mitgliedsnummer ein (z.B. 07-9999).
SEPA Mandatsvorlage zum Herunterladen
Die Zeitpunkte für den Einzug der BBV-Rechnungen durch das angehängte SEPA Mandat, finden Sie dann jeweils im Rechnungsdokument im Anhang der zugehörigen E-Mail-Versendung, welches rechtzeitig vor Einzugsdatum zugesendet wird, so dass noch genug Zeit gegeben ist die Lastschriftrechnung zu prüfen und ggf. notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Gerne können Sie sich bei Rückfragen an uns wenden.