Der Bayerische Badminton-Verband hat zusammen mit den Landesverbänden der Gruppe Südost, Baden-Württemberg und Sachsen einheitliche Corona-Regeln für die Regionalliga Gruppe Südost beschlossen.
Diese Regelung übernehmen die drei Landesverbände 1 : 1 für den Spielbetrieb auf Landes- und Bezirksebene. Im Folgenden geben wir die wesentlichen Punkt aus einem Brief von Andreas Schuch, Sportwart Gruppe SüdOst, wieder.
Einheitliches Corona-Vorgehen des BBV
Der Spielbetrieb unterliegt während der Saison 2020/2021 starken Einschränkungen durch übergeordnete Regelungen seitens der Bundesregierung, der Landesregierungen sowie der jeweiligen lokalen Behörden mit Bezug auf die aktuelle SARS-CoV-2 Pandemie. Wir möchten hiermit Richtlinien bereitstellen, wie mit diesen Einschränkungen umgegangen werden soll.
Grundlage eines jeden einzelnen sportlichen Wettkampfes ist immer das durch die lokale Behörde genehmigte Hygienekonzept für das/die jeweilige(n) Heimspiel(e) an einem definierten Spielort. Das jeweils gültige lokale Hygienekonzept ist immer und in jedem Fall durch die ausrichtenden Vereine aufzustellen und zur Verfügung zu stellen. Wir möchten hier auf die entsprechenden Vorgaben des DBV und des BLSV hinweisen:
- Deutscher Badminton Verband (DBV) Empfehlungen für den Wettkampfbetrieb
- Handlungsempfehlungen des BLV für Sportvereine zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs
Die Corona-Pandemie erfordert von allen Menschen ein verantwortungsbewusstes Handeln, einen zusätzlichen Einsatz sowie ein hohes Maß an gegenseitigem Verständnis. Heim- und Gastmannschaften sind daher angehalten, sich in Streitfragen zur Austragung von Wettkämpfen gütlich zu einigen und eine gemeinsame Lösung zu finden.
Bei behördlich verfügter Hallensperrung (umgehender schriftlicher Nachweis der behördlichen Verfügung erforderlich) muss eine Neuansetzung erfolgen, sofern sich die betroffenen Vereine nicht auf eine Spielverlegung einigen. Gesperrte Teilbereiche einer Sporthalle wie z.B. Umkleiden/Duschen/etc. müssen akzeptiert werden, solange die Spiel- und Aufenthaltsflächen zugänglich sind.
Bei behördlich angeordneten Spielerbeschränkungen (z.B. positiver Corona-Befund, Quarantänepflicht oder Einreisebeschränkungen) muss unter bestimmten Voraussetzungen eine Neuansetzung erfolgen, sofern sich die betroffenen Vereine nicht auf eine Spielverlegung einigen. Hiervon müssen mindestens 3 Spieler einer Mannschaft betroffen sein, genauer Personen aus dem Spielerkreis Stammspieler plus die nachfolgenden VRL-Positionen von bis zu 4 Damen und bis zu 8 Herren. Ein schriftlicher Nachweis muss umgehend erfolgen, bei Mahnung mit einer Fristsetzung. Ausländer mit Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands sind von der Nachweispflicht bei begründeten Einreisebeschränkungen ausgenommen. Freiwillig auferlegte Spielerbeschränkungen führen nicht zu Neuansetzungen.
Begegnungen der Hinrunde müssen am Vortag der ersten Rückrunden-Ansetzung, d.h. am 29.01.2021 abgeschlossen sein, ansonsten gilt der verursachende Verein bei Aussetzung der Strafen als nicht angetreten. Sind beide Vereine gleichermaßen verursachend anzusehen, fällt die Begegnung aus der Wertung. Unter gleichen Randbedingungen ist die Rückrunde bis zum letzten angesetzten Spieltag 11.04.2021 abzuschließen.
Werden Begegnungen ohne behördlichen Anlass nicht ausgetragen, wird nach Sach- und Beweislage über die Wertung und eine mögliche Aussetzung nachfolgender Strafen entschieden.
Die Entscheidungsbefugnis für alle Spielverlegungen, Neuansetzungen, Bewertungen und erstinstanzlichen Entscheidungen liegt bei der spielleitenden Stellen für die drei Bayernligen bzw den jeweiligen spielleitenden Stellen der Bezirke.
Da es niemandem von uns gegeben ist, die zukünftige Entwicklung vorherzusehen, kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Saison 2020/2021 unvollständig ausgetragen werden kann/muss bzw. abgebrochen werden muss. Abhängig der dabei entstehenden Situation kann das auch dazu führen, dass entgegen aller Erwartungen keine Auf-/Absteiger zum Saisonende festgestellt werden können. Diese Unsicherheit existiert auf allen Ebenen des Ligaspielbetriebs, d.h. von den Bundesligen (administriert im DBLV), über die Regional-/Oberligen (administriert in den Gruppen), bis hin zu den Ligen sämtlicher BLV. Es bestand leider keine Möglichkeit, einen bundesweiten Konsens für ein einheitliches Vorgehen zu erzielen.