Momentan kommt es zunehmend zu neuen Lockerungen in unserem Alltag – auch im Sport. Das macht es schwer, den Überblick zu bewahren. Auch in dieser Woche gibt es neue Verordnungen, die am Montag, den 22. Juni 2020 in Kraft getreten sind. Anbei finden Sie zum einen das aktualisierte „Rahmenhygienekonzept Sport“ des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 20. Juni 2020. Zum anderen die 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020. Die beiden Dokumente sind maßgeblich für den organisierten Sport in Bayern.
Wir empfehlen Ihnen die Dokumente sorgfältig zu lesen, damit Sie den Trainingsbetrieb optimal an die Vorschriften anpassen können! Nur eine Sache gleich vorweg: Aus §1 (1) der 6. Infektionsschutzmaßnahmenveror
- 1 (1): „(…) Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. (…)“
Link zur 6. BayIfSMV vom 19.06.2020:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/348/baymbl-2020-348.pdf
Link zum neuen Rahmenhygienekonzept Sport vom 20.06.2020:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/06/20200620_rahmenkonzept_sport.pdf