Wie bereits am vergangenen Mittwoch bekannt gegeben wurde, kann der Trainingsbetrieb, neben den bereits erlaubten Outdoorsportarten, ab dem 08. Juni auch von kontaktfreien Indoorsportarten wieder aufgenommen werden. Am Wochenende legte das Ministerium das dafür geltende Hygienekonzept vor, welches Sie anbei zu einem sicheren Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb finden.
Final_2020-05-29 Rahmenhygienekonzept Sport
Für Sportstätten sind die Punkte 1, 2 und 3 zu berücksichtigen. Hier ist insbesondere 3 c) wichtig, woraus folgt, dass Doppel nur Spieler spielen dürfen, für die die allgemeinen Kontaktbeschränkungen nicht gelten. Da diese Regel sehr schwer umzusetzen und zu kontrollieren ist, empfiehlt der BBV vorerst auf das Doppel zu verzichten.
Weiterhin gilt für Indoorsportarten wie Badminton Punkt 5.
Am 29. Mai lief zudem die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ab, die fünfte gilt somit ab dem 30. Mai, und ist zu finden unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/. Die bereits bestehenden Konzepte der Sportfachverbände müssen folglich an das Rahmenhygienekonzept sowie die 5. BayIfSMV angepasst werden.
Der BBV wünscht Ihnen gutes Gelingen und viel Erfolg beim Wiedereinstieg in den Vereinssport!