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Gestern gab es erneut eine Pressemitteilung von der Bayerischen Staatskanzlei. Laut Pressemitteilung sollen ab 8. Juni 2020 weitere Erleichterungen im Bereich des Sports erfolgen, soweit die erforderlichen Abstandsregelungen und Schutz-/Hygienekonzepte eingehalten werden. Weiter steht geschrieben, dass die Einschränkung des Trainingsbetriebs auf den Begriff „Individualsportarten“ in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 9 Abs. 1 Satz 2 der 4. BayIfSMV vom 5. Mai 2020) ersatzlos entfällt. Außerdem können Indoorsportstätten ihren Betrieb wieder aufnehmen. (Alle Informationen aus Seite 6 der Pressemitteilung)

Hier können Sie die Pressemitteilung lesen.

In diesem Artikel des BLSV finden Sie weitere Informationen.

Hier wurden Ihnen bereits Hygieneempfehlungen für den Badminton-Restart vorgestellt. Auch der Landestrainer Lukas Gunzelmann hat für den Landesleistungsstützpunkt ein Hygienekonzept entworfen. Es hält sich streng an das geltende Gesetz/ die Verordnungen in Bayern. 

Dieses Konzept ist auf die spezielle Situation mit den wenigen Spielern in Nürnberg ausgerichtet. Vereine mit höheren Mitgliederzahlen müssen hier weitere oder andere Maßnahmen ergreifen.

2020 BBV Maßnahmen Trainingsbetrieb LLStp ab 11.05.2020

Über weitere Neuerungen halten wir Sie auf dem Laufenden. Bleiben Sie gesund!