Seit der Satzungsänderung beim Verbandstag 2018 wird das Ressort Leistungssport im Bayerischen Badminton-Verband vom Leistungssportgremium (§34 BBV Satzung) geführt, das sich aus Hans-Georg Weigand, Nikolai Tønnesen, Tobias Wadenka und Lukas Gunzelmann zusammensetzt. Nach der konstituierenden Sitzung des neuen Leistungssportgremiums, möchten wir nun über zwei wichtige Sachen informieren.
1. Definition Ressort Leistungssport
Wir hielten es notwendig, den Aufgabenbereich des Ressorts Leistungssport zu definieren um das Aufgabengebiet von anderen Ressorts abzugrenzen, aber auch um Überschneidungen festzustellen. Die Aufgaben im Ressort Leistungssport setzen sich aus der Vorbereitung zum Leistungssport (betrifft die Altersklasse bis U15) und Maßnahmen für die Altersklasse ab O15 zusammen.
- Vorbereitung zum Leistungssport U15:
Maßnahmen für alle U15 Athleten, welche das Ziel haben, die Athleten zu unterstützen und die Grundlagen (Technik, Taktik, Physis, Psyche) zu schaffen, um zukünftig Leistungssport im O15 Bereich betreiben zu können. - Leistungssport O15
Maßnahmen, die alle O15 Athleten unterstützen, die das Ziel, den Willen und das Potential haben, nationale und internationale Spitze in O19 zu werden.
2. Definition „Talent“
Außerdem wurde der Begriff „Talent“ für den Bayerischen Badminton-Verband definiert, da hier viele verschiedene Definitionen vorherrschen und die Begriffe oft falsch verwendet werden.
- Das Talent
Kompetenzen und Fähigkeiten, die aufgrund eines vorhandenes Potenzials und durch viele Jahre Interaktion in einem Umfeld mit bewussten Training entwickelt wurden. - Ein Talent (Person)
Ein junger Athlet mit Kompetenzen und Fähigkeiten in einem Sport, die eine langfristige Entwicklung zu einem erwachsenen Athleten auf dem höchsten internationalen Level ermöglichen.
Das Originalschreiben, das ebenfalls bereits an die VICTOR BBV Stützpunktleiter und Teamleiter der Altersklassen ging, ist hier einsehbar.
Wir bitten diese Definitionen in dem Sprachgebrauch zu verinnerlichen und in der internen und externen Kommunikation über diese Begriffe deutlich zu machen. Durch diese Definition wird jetzt auch klar, warum beispielsweise ein Bezirkslehrgang in der Altersklasse U11 Leistungssport ist (= dem Ressort Leistungssport zugehörig) und ein Bezirkslehrgang für die Altersklasse U19 eben nicht dem Ressort Leistungssport zugehörig ist. Wir erhoffen uns somit bei den nächsten Diskussionen über Maßnahmen und Leistungssport eine klare Trennung und Klarheit in der Verwendung dieser Begriffe.