Archive

Auch 2018 nimmt die Bayerische Sportjugend, Bezirk Mittelfranken an der Japanfahrt der Deutschen Sportjugend teil. Die Gesamtdelegation besteht aus 125 Personen. Davon hat die BSJ Mittelfranken 9 Plätze zur Verfügung. Gerne möchten wir Euch auf das Angebot Aufmerksam machen. Lukas Gunzelmann war selbst mit einem solchen Programm bereits in Japan und kann eine solche Reise nur empfehlen. Für weitere Informationen weiterlesen:

 

Foto: BSJ

 

Ziel dieses Jugendaustausches ist es, gemäß den Richtlinien des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) für die Internationale Jugendarbeit und im Sinne des Förderungsplanes der Japan Junior Sports Club Association, die überfachliche Jugendbildung in den Bereichen Kultur, Sport, Wirtschaft, Gesellschaft und Soziales zu fördern.

Der Simultanaustausch ist schwerpunktmäßig breiten- und freizeitsportorientiert. Der Sport bildet für das Austauschprogramm einen besonderen Akzent und ist als ein Mittel zur Erreichung der Ziele in geeigneter Form einzusetzen.

Das Programm gibt Einblicke in die Lebensweise unserer beiden Völker.

Gleichzeitig sollen die teilnehmenden jungen Menschen durch das Kennenlernen der Kultur, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in den beiden Ländern die freundschaftlichen Verbindungen vertiefen und befähigt werden, die eigene Situation und Lage in dieser globalisierten Welt zu erkennen.

Der Jugendaustausch soll durch die beiderseitigen Programme dazu beitragen, durch das Kennenlernen der aktuellen Situation der Jugend und des Sportes im Gastland die Teilnehmer für die sportliche Jugendarbeit zu interessieren und für eine Mitarbeit in der Jugendarbeit zu motivieren.

Voraussetzung

  • Alter 15 bis 24 Jahre
  • Mitglied eines Sportvereins
  • Teilnahme an den Vorbereitungsseminaren (gemeinsames Vorbereitungsseminar der deutschen Delegation in Blossin vom 29.06. – 01.07.2018 – außerdem finden für die mittelfränkischen Teilnehmer Vorbereitungsseminare statt.
  • Bereitschaft, persönliche Interessen für die Dauer der Reise den Gruppeninteressen gegenüber zurückzustellen
  • Bereitschaft, durch die Abgabe der Selbstverpflichtungs-erklärung die gesetzlichen Bestimmungen in Japan und die Weisungsbefugnisse des dsj-Leitungsteams und der Gruppenleitungen anzuerkennen, sowie sich im Gastland als Botschafter der Bundesrepublik Deutschland zu verhalten.
  • Vorlage eines Gesundheitsnachweises durch ärztliches Attest (Impfungen sind nicht erforderlich)
  • Bei der Rückbegegnung 2019 ist die Aufnahme eines japanischen Jugendlichen in der Familie Bedingung.

Reisedauer                             23. Juli 2018 bis 09. August 2018

 

Weitere Infos:
https://mittelfranken.bsj.org/index.php?id=6669