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Aufgrund der kursierenden Gerüchte möchte der BBV hiermit eindeutig klarstellen, dass die Jugendfreigabeanträge des TSV Lauf nachweislich von Manuel Menzel (stv. Abteilungsleiter) am 26.06.2017, somit fristgerecht, eingereicht wurden.

Sowohl das Datum der Vereinsunterschrift wie auch der ärztlichen Untersuchung liegen vor dem 01.07.2017 und es bestand somit kein Grund, die Anträge nicht zu bewilligen. Die aufgetretenen Unstimmigkeiten beruhten einerseits auf einer Kommunikationsproblematik innerhalb des TSV Lauf und andererseits auf der Arbeitsprozessumstellung in der BBV Geschäftsstelle.

Wir versichern hiermit nochmals ausdrücklich, dass der TSV Lauf keine Sonderbehandlung erhalten hat.

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